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AGB's
AGB's = ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN >>> VERTRAGLICH GEREGELTE WERTE // THINGS TO KEEP IN MIND *
1. Präambel
Die Tätigkeit von GUTFRAU besteht im Wesentlichen in der Entwicklung von visueller Marken- und Unternehmenskommunikation und somit der Betreuung unterschiedlichster Projekte, die einen Aufgabenbereich von der Namensfindung bis hin zur Erarbeitung umfangreicher Kommunikationsmaßnahmen umfassen kann.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) finden auf alle Verträge zwischen GUTFRAU, Saalgasse 14, 60311 Frankfurt am Main, vertreten durch die Inhaberin Paula Gutmann (nachfolgend: GUTFRAU) und einem/einer Unternehmer*in (nachfolgend: Kund*in) Anwendung.
2.2 Der Einbeziehung etwaig entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird in einer schriftlichen Sondervereinbarung ausdrücklich zugestimmt. Sofern zwischen GUTFRAU und dem/der Kund*in individualvertragliche Vereinbarungen getroffen werden, haben diese gegenüber den Regelungen dieser AGB grundsätzlich Vorrang.
3. Leistungsumfang und Auftragserteilung
3.1 Der konkret durch GUTFRAU zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag des/der Kund*in bzw. beruht auf einem Kostenvoranschlag (nachfolgend: KVA).
3.2 Sofern durch GUTFRAU ein KVA erstellt wird, gelten die dort aufgeführten Preise unter dem Vorbehalt, dass die dem KVA zugrunde liegenden Vorgaben und Daten unverändert bleiben.
3.3 Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch schriftliche Bestätigung.
4. Mitwirkung des/der Kund*in
4.1 Der/die Kund*in versorgt GUTFRAU nach bestem Wissen und Gewissen mit erforderlichen Informationen, Auskünften, Erfahrungen, um die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung durch GUTFRAU zu ermöglichen und diese dabei zu unterstützen, sodass ein möglichst effizienter Arbeitsablauf gewährleistet wird.
4.2 Der/die Kund*in ist verpflichtet, GUTFRAU eine oder mehrere ermächtigte Personen zu benennen, die im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung verbindliche Willenserklärungen für den/die Kund*in abgeben können.
4.3 Der/die Kund*in trägt Sorge für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Auskünfte. Erkennt er, dass von ihm/ihr gemachte Angaben unvollständig oder unrichtig sind, hat er/sie diesen Umstand unverzüglich GUTFRAU mitzuteilen.
4.4 Sofern für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich, hat der/die Kund*in zur Auftragsdurchführung geeignete Mitarbeitende mit der erforderlichen Fachkunde zur Verfügung zu stellen.
4.5 Die Kosten für etwaige Mitwirkungshandlungen hat der/die Kund*in zu tragen.
4.6 Unterlässt der/die Kund*in nach Aufforderung durch GUTFRAU die ihm/ihr obliegende Mitwirkungshandlung bzw. erbringt diese nicht vollständig, so ist GUTFRAU nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist und der schriftlichen Ankündigung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In einem solchen Fall sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erbrachten Teilleistungen von dem/der Kund*in zu vergüten.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von GUTFRAU angegebenen Preise sind Nettopreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer nicht.
5.2 GUTFRAU rechnet die erbrachten Leistungen bei Ablieferung der Arbeiten ab. Entsprechende Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei der Vereinbarung der Leistungserbringung in Teilen, behält sich GUTFRAU die Abrechnung von Teilleistungen vor. Dies gilt auch für die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum. GUTFRAU behält sich im Übrigen unabhängig vom Auftragsvolumen die Abrechnung eines angemessenen Vorschusses vor.
5.3 Die von GUTFRAU gelieferten Arbeitsergebnisse verbleiben bis zum vollständigen Ausglich der dem Auftrag zugehörigen Rechnungen in deren Eigentum. Dies gilt auch für die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten.
6. Zusatzleistungen und Nebenkosten
6.1 Eventuell entstehende Fremdkosten für durch GUTFRAU zu erwerbende Inhalte wie Bilder, Grafiken, Videos, Texte, Schriften oder externe Webanwendungen sind nicht von dem vereinbarten Honorar erfasst. GUTFRAU behält sich insoweit vor, die Fremdkosten in Absprache mit dem/der Kund*in während des Projekts gesondert in Rechnung zu stellen.
6.2 Sollte es zu zusätzlichen Leistungen und Änderungen kommen, die vom vereinbarten Umfang abweichen, werden diese gesondert in Absprache mit dem/der Kund*in kalkuliert und entsprechend in Rechnung gestellt.
7. Fremdleistungen
7.1 Der Kunde bevollmächtigt GUTFRAU, als Vermittelnder die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistung im Namen und auf Rechnung des/der Kund*in an Zulieferer zu vergeben. Soweit GUTFRAU Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, stellt sie der/die Kund*in von hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
7.2 Sofern der/die Kund*in sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl der Zulieferer unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmögliche Ergebnis.
8. Produktion
Grundsätzlich überwacht GUTFRAU die Produktion von Drucksachen nicht. Sollte dies jedoch Vertragsbestandteil sein, ist GUTFRAU berechtigt, erforderliche Entscheidungen im Interesse des Kunden und zur Optimierung des Druckergebnisses nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Weisungen zu erteilen.
9. Liefertermine
Liefertermine gelten dann als vereinbart, wenn sie von GUTFRAU schriftlich bestätigt sind.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Alle Urheberrechte sowie sonstige Rechte des geistigen Eigentums an den von GUTFRAU erbrachten Leistungen verbleiben bei GUTFRAU, es sei denn, es ist einzelvertraglich anders vereinbart.
10.2 Der/die Kund*in erhält ein zeitlich eingeschränktes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten. Die Nutzung durch den/die Kund*in ist für diesen nur innerhalb seines eigenen Betriebs und ausschließlich hinsichtlich der Zweckerreichung des zugrundeliegenden Vertrags zulässig.
10.3 Die erbrachten Leistungen dürfen grundsätzlich nicht für einen über den Vertragszweck hinausgehenden Zweck verwertet werden und insbesondere nicht zur Verwertung durch Dritte freigegeben werden.
10.4 Etwaige Mitwirkungen des/der Kund*in an den Arbeitsergebnissen begründen kein Miturheberrecht.
11. Haftung
11.1 GUTFRAU haftet uneingeschränkt für Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GUTFRA oder seinen gesetzlichen Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Soweit GUTFRAU nicht nach den Bestimmungen des ersten Absatzes uneingeschränkt haftet, ist im Falle einer auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung von GUTFRAU auf Schadens- oder Aufwendungsersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Vereinbarungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der/die Kund*in regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf (Kardinalpflichten).
11.3 Über die vorgenannten Fälle hinaus ist eine Haftung von GUTFRAU ausgeschlossen.
11.4 GUTFRAU haftet im gleichen Umfang für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Vertretenden.
11.5 Es besteht keine Haftung für das Eintreten eines bestimmten Erfolgs, außer es liegen hierfür gesonderte und ausdrückliche Vereinbarungen in Schriftform zwischen den Vertragsparteien vor.
11.6 Die Haftung von GUTFRAU entfällt, wenn der eingetretene Schaden auf unvollständige oder unrichtige Informationen, Daten oder Unterlagen des/der Kund*in zurückzuführen sind.
12. Veröffentlichung und Belegexemplare
Wenn nicht anders einzelvertraglich festgehalten, ist GUTFRAU dazu berechtigt, Projekte zu Werbezwecken auf der Website und in Social Media zu veröffentlichen. Wenn vorhanden überlässt der/die Kund*in zudem grundsätzlich 3 Belegexemplare von vervielfältigten Druckerzeugnissen. Diese darf GUTFRAU ebenfalls zur Eigenwerbung nutzen.
13. Treue- und Verschwiegenheitsverpflichtung
GUTFRAU verpflichtet sich gegenüber dem/der Kund*in zur einer objektiven, auf die Ziele des/der Kund*in ausgerichteten Arbeitsweise. Alle GUTFRAU im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bewahrt und alle dies- bezüglichen Informationen und Unterlagen werden entsprechend vertraulich behandelt.
14. Künstlersozialabgabe
Für künstlerische Fremdleistungen im Sinne der Künstlersozialkasse, die GUTFRAU zur Auftragserfüllung in Auftrag gibt, führt GUTFRAU/di die gesetzlichen Abgaben an die Künstlersozialkasse ab und berechnet abgabepflichtige Leistungen an den/die Kund*in weiter.
15. Alternative Streitbeilegung
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 GUTFRAU ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegung verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Insbesondere richtet sich das Angebot von GUTFRAU ausschließlich an Unternehmer*innen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf Verträge zwischen GUTFRAU und dem/de rKund*in findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Soweit zulässig, wird als Gerichts- stand Frankfurt am Main vereinbart.
16.2 Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem sonstigen EU-Mitgliedstaat hat, ist für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien auf Grund dieses Vertrages der Sitz von GUTFRAU der Gerichtsstand.
16.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam, so bleiben die übrigen Vertragsbestandteile davon unberührt und die Vertragsparteien treffen in diesem Fall eine Ersatzregelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst gleich ist.
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